(Einzelruhestätte auf einer Waldwiese)

Einzelruhestätten sind Grabstätten für die Beisetzung von Urnen, die auf einer Waldwiesenfläche der Reihe nach mit 0,5 m x 0,5 m belegt werden. Nach der Beisetzung müssen vom Nutzungsberechtigten kleine Hinweise in Form von Gedenkplatten errichtet werden. Sonstige Grabausstattungen sind nicht gewünscht, da alles sehr schlicht gehalten wird. Die Oberflächen der Gedenkplatten werden dabei niveaugleich zum gewachsenen Wiesenboden abschließend befestigt. Eine Reservierung vorab ist hier leider nicht möglich. Bei einem Todesfall werden die Grabstätten für die Dauer der Ruhezeit zugeteilt. Eine Verlängerung der Ruhezeit ist hier ausgeschlossen.

Wiesenruhestätte für Urnen auf einer gemeinschaftlichen Waldwiese

Wiesenruhestätten sind Urnengrabstätten in einer gemeinschaftlichen Wiese. Hier erfolgt keine individuelle Kennzeichnung auf der Wiese selbst. Namenstafeln der beigesetzten Urnen werden von der Gemeinde lediglich an den zugehörigen Gedenksteinen vor der Wiese angebracht. Eine Reservierung vorab ist auch hier nicht möglich. Bei einem Todesfall werden Grabstätten für die Dauer der Ruhezeit zugeteilt. Eine Verlängerung der Ruhezeit ist auch hier nicht möglich.

Grabpflege/Grabschmuck

Die Grabpflege bei den Ruhehainstätten und in den Waldwiesen übernimmt alleine die Natur. Grabschmuck in Form von Blumen, Bildern usw. ist daher am Ruhehain Besenfeld nicht möglich. Das Mähen der Wiesengräber übernimmt die Gemeinde Seewald.

Kennzeichnung der Ruhestätten

An jeder Ruhehainstätte wird ein normiertes, unauffälliges Schild mit den Daten der bestatteten Person am Baum angebracht. Die Schilder werden bei den Wiesenruhestätten an einem gemeinsamen Gedenkstein angebracht. Es muss mindestens der Vor- und Nachname angegeben werden. Anonyme Bestattungen sind nicht möglich.

Ruhezeit

Die Ruhezeit für Urnen beträgt bei Wiesengrabstätten und Wiesenruhestätten 30 Jahre, bei Kindern, die vor Vollendung des 10. Lebensjahres verstorben sind, 15 Jahre und bei Urnen, die in Ruhehainstätten beigesetzt werden, 20 Jahre.

Preisliste

( Für Einwohner der Gemeinde gelten abweichende Beträge)

 

Ruhehainstätte 30 Jahre Nutzungsdauer* 1.085,44 €*
Ruhehainstätte 40 Jahre Nutzungsdauer* 1.447,25 €*
Urnengrabstätte in der Gemeinschaftswiese 573,44 €
Urnenreihengrab in der Wiese 573,44 €
*jeweils zzgl. der geltenden Mehrwertsteuer

Kontaktmöglichkeit bei Interesse

Gemeinde Seewald
Bürgermeisteramt
Wildbader Str. 1
72297 Seewald

Tel.: 07447/9460-14, Frau Berger
Fax.: 07447/9460-15

www.seewald.eu
gemeinde@seewald.eu

Sie können auch gerne unser Kontaktformular für Ihre Anfragen verwenden.

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